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Rechtsgebiete: Besonderes Verwaltungsrecht: Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilfe)

Aufgrund meiner Namensänderung habe ich nun eine neue Domain.

Bitte verwenden Sie künftig unsere neue Internetpräsenz: www.Kanzlei-LenaBenjamin.de

Bitte beachten Sie, dass ich mich in Elternzeit befinde.
Daher bin ich nicht mehr unter den im Briefkopf / Signaturfeld genannten Kontaktdaten erreichbar.
Anfragen sowie E-Mails werden derzeit nicht beantwortet und neue Mandate nicht angenommen.

Die Kinder- und Jugendhilfe fällt unter das Sozialrecht. Dieses wiederum dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips und unterfällt dem öffentlichen Recht, also dem besonderen Verwaltungsrecht.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) geregelt. Es regelt die Wohlfahrtspflege für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, die durch die Jugendämter und die Träger der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen wird.

Die Kinderbetreuung, vor allem die aktuelle Problematik des Anspruchs auf einen Kitaplatz ist ebenfalls im SGB VIII geregelt. Näheres hierzu können Sie aus der Rubrik „Aktuelles > Anspruch Kita Platz > Rechtsanspruch U3“ entnehmen.